Auszug aus den Statuten
Unter dem Namen Förderverein Wirkstatt Auboden besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
» Statuten HV 2024
» Statuten ab 2017
» Protokoll HV 2023
Zweck des Fördervereins
Ideelle und finanzielle Unterstützung für einen Ausbau und Wachstum der ganzheitlichen Lebensschule und Wirkstatt Auboden.
Förderung von Projekten wie dem Erschaffen einer Wirkstätte an welcher eine nachhaltige, ressourcen-orientierte Lebenskultur (Permakultur) umgesetzt wird.
Bestrebungen des Unternehmens im Bereich der Lebenshilfe sowie der Förderung der Gesundheit und bewussten Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Interesse fördern, dass Bewusstsein, Achtsamkeit und Gesundheit für sich selbst und die Welt in der wir leben in Eigenverantwortung geschult, gelebt und weiter entwickelt wird.